Die Schule ist am ersten Tag der Abwesenheit am besten bis 7:30 Uhr, spätestens aber im Laufe des ersten Blocks,
zu informieren.
Eine schriftliche Entschuldigung solle der Schule spätestens am dritten Tag der Abwesenheit vorliegen.
Ein ärztliches Attest am selben Tag ist nur in der SEK 2 (!) notwendig bei
Freistellungen müssen für alle vorhersehbaren Ereignisse beantragt werden, bei denen eine Abwesenheit von schulischen Veranstaltungen nötig wird. Dazu gehören auch Arzttermine. Das nötige Formular zum Beantragen einer Freistellung kann hier heruntergeladen werden.
Freistellungen …
sind rechtzeitig (mindestens 14 Tage im Voraus) bei der Klassenleitung zu beantragen.
Über weitergehende Freistellungen kann nur die Schulleitung entscheiden. Hier erfolgt die Beantragung über die Klassenleitung (mit Vermerk über die Befürwortung) an die Schulleitung.